Rechtsprechung
LAG Hamm, 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährungsfrist; Verjährungsbeginn; Konkurrenztätigkeit; Außendienstmitarbeiter
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 22.12.1992 - 3 Ca 785/88
- LAG Hamm, 09.06.1993 - 15 Sa 139/93
Papierfundstellen
- BB 1994, 1015
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18
Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen
Weitgehende Einigkeit besteht zunächst darüber, dass für den Beginn der Verjährungsfrist jedenfalls keine Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis von dem Inhalt des Geschäfts bestehen muss (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris;… MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 32;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Auflage, 2017, § 54 Rn. 27;… Ensthaler, HGB, 8. Auflage, 2015, § 6;… Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23).(b)Demgegenüber ist nach in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretener Ansicht davon auszugehen, dass die Frist bei Dauertatbeständen bereits dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber generell von der Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer weiß (so wohl BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - zitiert nach Juris; noch offen: BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; LAG Hessen, Urteil vom 26.10.1998 - 10 Sa 6/98 - Juris unter Hinweis auf RG, Urteil vom 01.05.1906 - III 478/05 - Juris; zustimmend BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2009 - 25 Sa 29/09 - zitiert nach Juris, wohl auch LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 14 Sa 681/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris;… NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB, Rn. 9;… für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 33;… Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23;… wohl auch Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-Wagner/Vogt, HGB, 5. Auflage, 2019, § 61 Rn. 29).
Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten beschäftigt oder in anderer Weise unselbständig tätig wird, beginnt die Verjährungsfrist nach dieser Auffassung mit der Kenntnis des Arbeitgebers von der Tätigkeit und nicht erst (jeweils) ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der einzelnen für den Konkurrenten vermittelten Geschäfte (LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris;… NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB Rn. 9;… BeckOGK/Fritzsche/Ittmann, Stand: 15.06.2019, HGB, § 61 Rn. 39;… wohl auch Grobys/Panzer-Heemeier, StichwortKommentar Arbeitsrecht, Wettbewerbsverbot Rn. 20;… für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, HGB, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 32).
- LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16 Es ist nicht notwendig, dass der Inhalt des Geschäfts näher bekannt ist (vgl. LAG Hamm 9. Juni 1993 - 15 Sa 139/93 - juris, LS. 1;… HWK/Diller, § 61 HGB Rn. 25;… Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Auflage, 2017, § 54 Rn. 27).
Bei verbotener Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers bei einem Konkurrenten beginnt die Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB mit der Kenntnis des Arbeitgebers vom dem Bestehen dieses Beschäftigungsverhältnisses; nicht erforderlich für den Verjährungsbeginn ist die Kenntnis der vom Arbeitnehmer für den Konkurrenten vermittelten Geschäfte (vgl. LAG Hamm 9. Juni 1993 - 15 Sa 139/93 - juris, LS. 2).